GRÜNE fordern: Keine Fabrik im Landschaftsschutzgebiet am Deister

Gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplans stimmten die GRÜNEN  

Der Nenndorfer Ortsverband von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN unterstützt grundsätzlich die Elektromobilität als Baustein einer ökologisch nachhaltigeren und klimaschonenden Energiewende. Die Zerstörung des Landschaftsschutzgebiets am Deister zur Errichtung einer Fabrik ist jedoch der falsche Weg.  

Die Sprecher der Nenndorfer GRÜNEN, Birgit Kramp und Nils-Christoph Fiedler, sind sich einig: „Die Naturlandschaft des Naherholungsgebiets am Deister darf gerade in der Kurstadt Bad Nenndorf kein Industriestandort werden!“  

Die GRÜNEN beziehen damit klar Position GEGEN eine VW-Fabrik am Deister und fordern gleichzeitig mehr Transparenz für die Nenndorfer Bürgerinnen und Bürger.  

GRÜNEN Fraktionssprecher Bernd Reese stellt fest: „Eine umfangreiche Information der Bürgerinnen und Bürger muss von Anfang an oberste Priorität haben. Ein Maulkorb für die Ratsmitglieder behindert die konstruktive Zusammenarbeit! Bei der Ansiedelung von Unternehmen sollten nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden.“  

GRÜNEN Ratsfrau Imke Hennemann-Kreikenbohm ergänzt: „Der Deister ist ein sensibles Ökosystem und Naherholungsgebiet, das ein unersetzliches Naturerlebnis direkt vor der Haustür ermöglicht. Eine große Fabrik zerstört dieses Idyll und schneidet Bad Nenndorf vom Zugang zum Deister ab.“  

Der Deisterrand ist zudem ein Landschaftsschutzgebiet mit besonderem Schutzstatus. Im Schutzzweck wird insbesondere die Erhaltung und standortgerechte Entwicklung des halboffenen Vorlandes im Verbund mit dem Waldflächen in seiner Bedeutung für das Landschaftsbild und als Nahrungsbiet von Vogel- sowie von Fledermausarten festgelegt.  

Dass die Stadtverwaltung das Landschaftsschutzgebiet am Deister in geheimen Treffen zu einem Industriestandort umplant, ist ein Skandal! Die Verwaltung muss die Öffentlichkeit künftig umfangreicher über den Planungsprozess informieren, damit ein passenderer Standort für das E-Komponentenwerk in Schaumburg gefunden wird.  

Grundsätzlich ist der Ausbau von E-Mobilität wichtig im Kampf gegen den Klimawandel. Gerade deshalb muss eine solche Industrieansiedlung jedoch auch auf seine Folgen für Natur und Umwelt hin geprüft werden.  

Die GRÜNE Bundestagsabgeordnete Katja Keul sieht eine große Chance für den Landkreis Schaumburg durch den Bau eines E-Komponentenwerks für Volkswagen. „Von den möglichen Standorten ist das Landschaftsschutzgebiet am Deister allerdings am wenigsten geeignet“, so Keul. „Eine Entscheidung für dieses Gebiet wäre nicht nachvollziehbar, zumal es andere Alternativen gäbe, insbesondere im Industriegebiet Gehrenbreite.“

Der Ortsverband der Nenndorfer GRÜNEN möchte eine kritische und vor allem öffentliche Diskussion über den Standort und die Folgen einer möglichen VW-Fabrik in der Kurstadt Bad Nenndorf anregen und so auch mehr Transparenz im politischen Prozess herstellen.

Aus diesem Grund sammeln wir in einem Offenen Fragenkatalog unterschiedliche Fragen der Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit dem geplanten VW-Werk ergeben. Diese Fragen werden regelmäßig ergänzt und sollen Eingang in künftige Anfragen der GRÜNEN Ratsfraktion finden.  

Der Offene Fragenkatalog ist auf der Internetseite der Nenndorfer GRÜNEN verfügbar:
http://www.gruene-nenndorf.de/aktuell/offener-fragenkatalog-vw-fabrik-in-bad-nenndorf/


Weitere Informationen:

Ausführung Landschaftsschutzgebiete (LSG):
LSG sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiete werden von der unteren Naturschutzbehörde durch Verordnung ausgewiesen; rechtliche Grundlage hiefür ist der § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Verordnung untersagt bestimmte Handlungen innerhalb des LSG, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Der Deisterhang bei Bad Nenndorf
Hier ist kein Platz für eine Fabrik!