Unterschriftenliste gegen den Einsatz von Glyphosat auf gemeindeeigenen Flächen in Bad Nenndorf

Die Fraktion im Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen hat je eine Unterschriftenliste (s.u.) an drei Standorten in Bad Nenndorf ausgelegt: Kurapotheke, Tankstelle Seifert, Gänseblümchen.
Es geht um den Verzicht auf Aufbringung von Glyphosat auf stadteigenen Ackerflächen. Die ausführliche Begründung ist in der Liste aufgeführt.

Kurapotheke, Tankstelle Seifert, Gänseblümchen.
Es geht um den Verzicht auf Aufbringung von Glyphosat auf stadteigenen Ackerflächen. Die ausführliche Begründung ist in der Liste aufgeführt.

An die Bürgermeisterin der Stadt Bad Nenndorf Frau Matthias
An Herr Stadtdirektor Schmidt
An die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bad Nenndorf

Wir, die Bürger der Stadt Bad Nenndorf, reichen unter Bezugnahme auf §6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Nenndorf die nachfolgende Anregung ein:

Verzicht des Einsatzes von glyphosathaltigen Spritzmitteln auf gemeindeeigenen Flächen, insbesondere auf gemeindeeigenen Ackerflächen

Hintergrund:

1) Bedingt durch den Einsatz glyphosathaltiger Spritzmittel ist es in den letzten drei Jahrzehnten zu einem starken Rückgang von Blühpflanzen un in dessen Folge zu einem gravierenden Insektensterben gekommen. (Rückgang der Biomasse an Insekten seit 1989 um 79% gemäß Krefelder Studie, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „plus one“ vom Okt. 2018)
Schwerwiegende Störungen des Ökosystems verunden mit deutlichen Einschränkungen des Nahrungsangebotes für Mensch und Tier sind unvermeidlich.

2) Das Bundesamt fpr Risikobewertung stuft glyphosathaltige Spritzmittel zwar als unbedenklich ein, die Krebsfoschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt seine Wirkung jedoch als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“. Ein entsprechendes Gerichtsurteil in den USA beruft sich auf diese Einschätzung. Im Sinne der Risikovorsorge ist daher auf o.g. Spritzmittel zu verzichten.

3) Gemeindeeigene Flächen stellen für Mensch und Tier einen Wert dar, den es zu erhalten gilt. Diese Flöchen erfahren einen wachsenden Werteverlust, wenn weiterhin Schadstoffe auf ihnen aufgebracht werden.

Anregung:

Ähnlich wie auf städtischen Grünflächen ist auch auf gemeindeeigenen Ackerflächen und angrenzenden Grünwegen völlig auf den Einsatz glyphosathaltiger Spritzmittel zu verzichten.

Bei auslaufenden und neu zu verhandelnden Pachtverträgen für gemeindeeigene Flächen ist eine Klausel einzuführen, mit der der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz glyphosathaltiger Spritzmittel verpflichtet wird; dies gilt auch für Pachtverträge, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt ist.

Wir bitten um Mitteilung des Beratungsergebnisses in einer dafür vorgesehenen Frist von 30 Tagen.

Ansprechpartner:
Frau Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm, Junkerhof 3, 31542 Bad Nenndorf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)