Keine Flüchtlinge als billige Arbeitskräfte für die LAGA 27. März 202527. März 2025 Wir lehnen die Annahme des Antrags zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten von Flüchtlingen zur Vorbereitung und Durchführung der LAGA in Bad Nenndorf ab, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig. Ein Antrag, der Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete auf Grundlage des §5 AsylblG einrichten will, knüpft unterschwellig an das Narrativ an, dass die Menschen, die hier als Schutzsuchende ankommen und leben, nicht arbeiten wollten. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten für die Verwaltung und die Einrichtungen, in denen die Arbeit ausgeübt werden soll, oftmals sehr aufwendig ist, so die Auskunft des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. Wenn es notwendige Arbeit während der LAGA gibt, die nun mit den Arbeitsgelegenheiten erledigt werden soll, stellt sich die Frage, warum diese nicht als reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse getan wird. Wenn reguläre Beschäftigungsverhältnisse mit den Arbeitsgelegenheiten verdrängt werden, wären sie nicht zulässig. Arbeitsgelegenheiten nach §5 AsylblG sind somit ohnehin rechtlich umstritten. Dazu kommt die äußerst geringe und kritikwürdige Vergütung, so Fraktionsvorsitzende Imke Hennemann-Kreikenbohm. Mit den Arbeitsgelegenheiten würde angeblich der Einstieg in den Arbeitsmarkt besser angebahnt werden können. Es gibt dazu aber weitaus besser erprobte und bewährte Maßnahmen als Arbeitsverhältnisse zu Hungerlöhnen. Diese Arbeitsgelegenheiten dürfen die Arbeitsverwaltung nicht aus der Pflicht nehmen und deren Maßnahmen und Angebote ersetzen. Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sind Sprachkurse und Maßnahmen nach SGB III (der Arbeitsagentur) und sozialversicherungspflichtige Praktika oder Arbeitsverhältnisse weitaus sinnvoller, sagt der Ratsherr und stellvertretende Bürgermeister der Bad Nenndorf Dietmar Buchholz. Jahrelange Erfahrungen zeigen so die Auskunft des Nds. Flüchtlingsrates: Sofern die Menschen nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, wollen sie in der Regel sehr gerne und möglichst frühzeitig nach Ankunft in Deutschland arbeiten. Das gibt ihnen nicht nur die Möglichkeit finanziell unabhängig zu werden, es hat auch oft den Effekt, dass die Erwerbsarbe den Alltag strukturiert und sinngebend sein kann. Sie haben über Kolleg*innen mehr Kontakt in die Bevölkerung und auch sonst mehr Gelegenheit soziale Kontakte zu knüpfen, und sie fühlen sich oftmals stärker respektiert, da ihnen natürlich die Ressentiments gegenüber Geflüchteten nicht verborgen bleiben. Viele möchten auch gern an ihre Arbeit, der sie im Herkunftsland nachgegangen sind, hier fortsetzen. Sie stehen aber oft vor dem Problem, dass sie (besonders anfangs) Sprachbarrieren daran hindern oder dass ihre Kenntnisse und Qualifikationen in Deutschland nicht oder nur teilweise anerkannt werden. Geflüchtete über Arbeitsgelegenheiten während der LAGA nach §5 AsylblG zur Arbeit zu bringen, sehen wir als populistisches Mittel, das Ressentiments in der Bevölkerung bedienen soll, so die Grüne Fraktion.