Antrag: Fortschreibung des Landschaftsplans von 1995

Antrag

Sehr geehrter Herr Schmidt,
wir beantragen für die Fortschreibung des Landschaftsplans im Nachtragshaushalt 2019 70.000 Euro aufzunehmen. Der gültige Landschaftsplan stammt aus dem Jahre 1995, wurde vom Büro Luckwald erstellt und muss dringend überarbeitet werden. Bitte informieren Sie uns, wenn Mittel zur Deckung auf Grund neuer Entwicklungen usw. zur Verfügung stehen.

Begründung

Landschaftspläne werden nach §4 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NABGBNatSchG) von den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erstellt. Eine Überarbeitung ist angesichts der erfolgten und geplanten großen FNP-Änderungen (Flächennutzungsplan) sinnvoll und erforderlich. Mit der Veröffentlichung der Fortschreibung des Landschaftsplans gewinnen die Gemeinden u.a.

  • eine Konzeption zur Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen in den Gemeinden
  • eine Grundlage zur Berücksichtigung der Naturschutzziele in der Bauleitplanung
  • eine Konzeption für den Ausgleichsflächen-Pool
  • eine Planung für naturbezogene Erholung, für die Sicherung der biologischen Vielfalt, für den Schutz von Boden, Gewässern und Klima im Gemeindegebiet
  • einen erleichterten Zugang zu Fördermitteln zur Umsetzung der Naturschutzziele

Wir bitten Sie um Unterstützung unseres Antrags und um Bestätigung des Eingangs.

Mit freundlichem Gruß,
Bernd Reese und Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm