Für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Schon in 2019 der Vergangenheit haben wir uns zur Straßenausbaubeitragssatzung (StrabS) geäußert und die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gefordert. In einer Offenen Fraktionssitzung diskutierten wir mit Bürgerinnen und Bürgern und diese sprachen sich für die Abschaffung der StrabS aus. „Alle Menschen profitieren von dem Ausbau bzw. Erneuerung von Straßen, auch der öffentliche Verkehr. Daher ist nicht einzusehen, dass einzig die Anlieger zur Kasse gebeten werden“, so Imke Hennemann-Kreikenbohm, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen. „Mehr als 60 % der Kommunen in Niedersachsen erheben mittlerweile keine Straßenausbaugebühren mehr und iBad Nenndorf sollte dazu gehören,“ meint Hennemann-Kreikenbohm weiter.

Nach der Straßensanierung müssen die Anlieger viel zu oft mit den Kosten der Straßenausbaubeiträgen kämpfen und fordern zu Recht die Abschaffung der StrabS. Es kann nicht sein, dass die Menschen durch die StrabS ruiniert werden, so Dietmar Buchholz, stellv. Fraktionsvorsitzender.

Die StrabS regelt, dass die anliegenden Hauseigentüber an den Kosten beteiligt werden, dies kann schnell mit einer Summe von 20.000 Euro pro Grundstück einher gehen. „Eine Summe, die sich viele Anwohner nicht leisten können und deshalb große Bauchschmerzen bei dem finanziellen Druck bekommen, wenn eine Sanierung vor Ort ansteht,“ so Ratsherr Peter Olk. 

Wenn die StrabS abgeschafft wird, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Finanzierung des Straßenbaus. Eine einfache Entnahme aus dem Haushalt, dessen Etat in Bad Nenndorf defizitär ist, ist nicht vorstellbar. „Eine gute Möglichkeit ergibt sich durch die Änderung der Grundsteuerberechnung, denn demnach werden die Einnahmen durch die Änderung der Grundsteuer steigen,“ so Ratsfrau Svenja Kramer.

Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt werden müssen. Der Hebesatz ist ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag  angewendet wird. 

Die bisherigen Hebesätze gelten nur noch bis zum Jahr 2024 und dürfen danach nicht mehr angewendet werden, so dass hier unweigerlich eine Chance der Finanzierung gegeben ist, so Svenja Kramer weiter.